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Wichtige Treppenmaße im Überblick
Die Tabelle unten zeigt die wichtigsten Maße für Steigung, Auftritt und die (nutzbare) Laufbreite einer Treppe. Diese Vorschriften gelten "für Treppen in und an Gebäuden, soweit für diese keine Sondervorschriften bestehen" (z.B. die Gaststätten- oder Krankenhausbauverordnung, Sondervorschriften für behindertengerechtes Bauen u.s.w.).
Für Steiltreppen gilt: "Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen dürfen anstelle von einschiebbaren Treppen oder Leitern als Zugang zu einem Dachraum ohne Aufenthaltsräume auch Steiltreppen mit versetzten Auftritten mit einer nutzbaren Treppenlaufbreite von mindestens 50 cm und höchstens 70 cm verwendet werden. Es wird empfohlen, beidseitig Handläufe anzuordnen."
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