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DIN 18063

Lauflinie, Gehbereich, Lichtraumprofil

Der notwendige Platzbedarf für eine Treppe ist vom jeweiligen Grundriss und den nachgenannten Kriterien abhängig:

  • · vorhandene Geschosshöhe
  • · richtiges Steigungsverhältnis
  • · gewünschte, nutzbare Laufbreite
  • Nach welchen Regeln der Treppenbauer einen gewendelten Grundriss entwickeln muss, sehen Sie an dem rechts skizzierten Grundriss. Nutzbare Laufbreite, Gehbereich, Steigungsverhältnis, Auftritt und vieles mehr ist bei der Planung einer sicheren Treppe unbedingt zu beachten.

Die Auftritte sind auf der "Lauflinie" aufzutragen, die innerhalb des "Gehbereichs" sein muss. Dabei ist auf die "nutzbare Laufbreite" zu achten (nicht mit der gesamten Treppenbreite zu verwechseln) und auf die lichte Durchgangshöhe von mindestens 200 cm, die nur im Randbereich (25 cm) eingeschränkt sein darf.

Wichtige Treppenmaße im Überblick

Die Tabelle unten zeigt die wichtigsten Maße für Steigung, Auftritt und die (nutzbare) Laufbreite einer Treppe. Diese Vorschriften gelten "für Treppen in und an Gebäuden, soweit für diese keine Sondervorschriften bestehen" (z.B. die Gaststätten- oder Krankenhausbauverordnung, Sondervorschriften für behindertengerechtes Bauen u.s.w.).

Für Steiltreppen gilt: "Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen dürfen anstelle von einschiebbaren Treppen oder Leitern als Zugang zu einem Dachraum ohne Aufenthaltsräume auch Steiltreppen mit versetzten Auftritten mit einer nutzbaren Treppenlaufbreite von mindestens 50 cm und höchstens 70 cm verwendet werden. Es wird empfohlen, beidseitig Handläufe anzuordnen."

Din18065_neu31[1]
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